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FAQ: Corona.   

(Häufige Kundenfragen - frequently asked questions - Stand: 12.05.2022)

Ist Urlaub möglich in Pandemiezeiten?

Seit dem 28.04.2022 gilt keine Corona-Test- (oder Impfnachweis-) Pflicht für Beherbergungen in Mecklenburg-Vorpommern mehr.

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FAQ: Corona.

Welche Auflagen gibt es für Urlauber?

Es gelten im Urlaub lediglich die normalen Verhaltensregeln: Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske: freiwillig bei Einkäufen etc.

Für den Aufenthalt im Freien und am Strand sind uns keine Auflagen oder Maskenpflicht bekannt.

Die Betreiber von einzelnen Restaurants und Geschäften können im Rahmen ihres Hausrechts die Einhaltung einer 2-G oder 3-G Regel (Zutritt nur für Geimpfte/Genesene/Getestete) verlangen. Daher empfehlen wir, Impfausweise oder aber einen elektronischen Nachweis ggf. bei sich zu führen.
 

Wie sind die Stornierungsregeln im Falle eines Falles?

Für reguläre Kündigungen gelten zunächst unsere Mietvertragsbedingungen, nach welchen zeitlich gestaffelte Stornierungsgebühren vertraglich vereinbart sind:

Siehe AGB "...Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren fällig, jedoch mindestens 50 €:  ab Vertragsunterschrift bis  43 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises, vom 42. – 28. Tag: 50% des Mietpreises, ab dem 27. Tag sowie bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Mietbeginn: 80% des Mietpreises, soweit der Mieter nicht nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die vorgenannten Pauschalen ist..."

Wir empfehlen allen Gästen, eine Reiserücktrittversicherung bei der ERGO abzuschließen:
Diese bietet als Zusatzbaustein auch die Absicherung im Fall einer Corona-Erkrankung oder Corona-Quarantäne.

Natürlich besteht weiterhin ein wenn auch geringes Risiko von allgemeinen staatlichen Reiseverboten, welches allen Beteiligten bekannt ist. Wir teilen das finanzielle Risiko solcher Reiseverbote mit dem Gast äußerst fair. Sie zahlen dann nur eine 10%ige Bearbeitungsgebühr (plus gesetzliche Umsatzsteuer). D.h. Ihr Vermieter trägt 90% des Risikos:

(so gültig für ab August 2021 geschlossene Mietverträge) In den AGB findet sich dies in folgender Formulierung wieder: "... Beide Seiten können kündigen, wenn dieser Fall (aus dem vorangehenden Satz, d.h. dass das Ferienobjekt dem Gast nicht zur Verfügung gestellt werden kann) wegen staatlicher Pandemie-Maßnahmen eintritt: konnte der Mieter dieses Risiko vor Vertragsabschluß kennen, so beträgt die vom Mieter zu zahlende Stornogebühr 10% des Mietpreises + USt, mindestens 50 €."

Ob Ihr Anreisetermin von einer staatlichen Reisebeschränkung betroffen ist und somit, ob die o.g. Sonderregelung  für Pandemie-bedingte Kündigungen auf Ihre Buchung zutreffen, erfahren Sie ggf. erst kurz vor Ihrem Anreisetermin.
 

offizielle links / Quellen:

Internetseite der Landesregierung:
enthält die FAQ zu Tourismus und Reisen sowie Corona-Verordnungen (verbindlich, aber oft nicht aktuell)

Internetseite des Tourismusverbandes:
enthält Tourismus-relevante Darstellungen aus den Corona-Verordnungen (unverbindlich).

 
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